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Mustermann, Max

Begriffsklärung
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Begriffsklärung

Bildung und Entwicklung gehören für die RUB als Universität zum Kerngeschäft. Aus diesem Grund fördern wir an der RUB auch Lern- und Entwicklungsprozesse, die über unsere grundständigen Studienangebote hinausgehen. Für externe Interessierte und Alumni halten wir Angebote zur wissenschaftlichen Weiterbildung vor. Die Entwicklung unserer Beschäftigten unterstützen und fördern wir mit einem breit gefächerten Beratungs- und Fortbildungsangebot an der RUB, das ein zentraler Baustein unserer Personalentwicklung darstellt. Die Fort- und Weiterbildung zur Unterstützung der Entwicklung unserer Beschäftigten sehen wir als Schlüssel zum Erfolg der Hochschule.

Was verstehen wir unter Fortbildung?

Fortbildungsangebote richten sich an unsere Beschäftigten in Wissenschaft, Technik und Verwaltung und knüpfen an das jeweils aktuell verantwortete Aufgabengebiet der/des Beschäftigten an. Ziel der Fortbildung ist es Anforderungen im bestehenden Aufgabenbereich auch im Hinblick auf Neuerungen und Entwicklungen in diesem Bereich noch besser ausüben zu können.

Was verstehen wir unter Weiterbildung?

Weiterbildung dient der Qualifikation für ein neues berufliches Aufgabengebiet oder persönliches Entwicklungsfeld. Angebote der (wissenschaftlichen) Weiterbildung der RUB richten sich daher primär an externe Interessierte und Alumni.

Auch im Rahmen der Personalentwicklung kann die Qualifikation für neue Aufgabengebiete (z. B. von der Facharbeitsebene zur/zum Handwerksmeister/in, von der Sachbearbeitung zur Fachreferentin/zum Fachreferenten) ein Ziel sein. Für diesen Fall wird ein passendes Weiterbildungsangebot gesucht und eine individuelle Weiterbildungsvereinbarung mit der/dem Beschäftigten getroffen.

Was ist Bildungsurlaub und wann wird er eingesetzt?

Die Teilnahme an den Fortbildungsangeboten der RUB erfolgt im Rahmen der Arbeitszeit. Angebote zur Gesundheitsförderung aus dem Fortbildungsangebot der RUB können mit 1,5 Std. pro Woche bzw. 6 Std. pro Monat auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Für individuelle Weiterbildungen, die nicht im Rahmen einer Weiterbildungsvereinbarung mit der RUB als Arbeitgeberin geregelt werden kann Bildungsurlaub beantragt werden.

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG NRW) räumt jeder Arbeitnehmerin/jedem Arbeitnehmer den Anspruch auf Bildungsurlaub ein. Dieser kann ausschließlich für Veranstaltungen anerkannter Weiterbildungsträger genommen werden, die die berufliche oder politische Weiterbildung von Arbeitnehmern zum Inhalt haben. Der Anspruch beträgt fünf Arbeitstage im Kalenderjahr und entsteht erstmals mit sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit. Wird an mehr oder (bei Teilzeitbeschäftigten) weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, erhöht bzw. vermindert sich der Anspruch entsprechend. Der Bildungsurlaub kann für zwei Kalenderjahre zusammengefasst werden.

​​​Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema Bildungsurlaub erhalten Sie im Serviceportal.

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