Rahmenbedingungen für das Auswahlverfahren
Platzvergabe mit Augenmaß
Bei den Veranstaltungen des Dezernats 6 werden die Plätze nicht nach der Reihenfolge der Anmeldung, sondern nach einem Auswahlverfahren vergeben - d.h. wenn nach dem Anmeldeschluss weniger Plätze zur Verfügung stehen als Anmeldungen vorhanden sind, entscheiden wir nach bestimmten Kriterien, die in einer Anlage zu unserer Dienstvereinbarung zur Fort- und Weiterbildung festgesetzt sind, welche Kolleg*innen an dieser Fortbildung teilnehmen können. Im Folgenden erfahren Sie, wie die Plätze genau vergeben werden.
Unser Tipp
Wenn Sie Interesse an einer Fortbildung haben, melden Sie sich in jedem Fall an, auch
wenn der Anmeldeschluss schon kurz bevor steht. Denn nur so können wir Ihre Anmeldung im Auswahlpool berücksichtigen.
Das Auswahlverfahren
Im Folgenden finden Sie den genauen Wortlaut der Anlage zur Dienstvereinbarung zur Fort- und Weiterbildung, Die das Auswahlverfahren regelt.
Das Fortbildungsprogramm richtet sich an alle Beschäftigten der Ruhr-Universität Bochum.
In Absprache mit den jeweiligen Dozent/inn/en der Veranstaltungen wird für fast alle Seminare eine maximale Gruppengröße angegeben. Diese ergibt sich aus didaktischen Überlegungen und vor dem Hintergrund technischer Kapazitäten wie Raumgrößen oder Anzahl von Computern in den Übungsräumen. Für alle Veranstaltungen mit einer Beschränkung der Gruppengröße sind Fristen für die Anmeldung angegeben. Für diese Veranstaltungen gelten folgende Rahmenbedingungen für das Auswahlverfahren:
- Sollte bis zur im Programm angegebenen Frist nicht die Mindestteilnehmer/innen/zahl erreicht sein, fällt die Veranstaltung aus. Eine Einladung bzw. Absage erhalten Sie frühestens nach dem Anmeldeschluss.
- Sollten sich bis zur im Programm angegebenen Frist mehr Teilnehmer/innen als die angegebene maximale Gruppengröße angemeldet haben, so wird folgendes Auswahlverfahren angewandt:
-
Unter den eingegangenen Anmeldungen sind als erste diejenigen zu berücksichtigen, die zu der angekündigten Zielgruppe gehören.
- Bei der Auswahl werden Bewerber/innen bevorzugt, die in früheren Seminaren schon einmal abgelehnt worden sind. Ist aus bestimmten Gründen bereits eine zweite Ablehnung erfolgt, erhält der/die Bewerber/in auf jeden Fall einen Platz (alle anderen Kriterien werden aufgehoben).
- Frauen und Männer werden bei der Vergabe der Fortbildungsplätze paritätisch berücksichtigt.
- Die Auswahl der Teilnehmer/innen wird bestimmt durch die Relation von wissenschaftlich/künstlerisch Beschäftigten zu den Beschäftigten aus Technik und Verwaltung. Die Relation wird für jede Veranstaltung ermittelt und ergibt sich aus den konkreten Anmeldezahlen. Die Verteilung der vorhandenen Plätze wird aufgrund dieser Relation vorgenommen.
- In den Veranstaltungen sollen möglichst alle Fakultäten und Einrichtungen der RUB vertreten sein. Wenn mehrere Personen aus einem Bereich angemeldet sind, werden die Kriterien 1-3 zur Auswahl herangezogen. Sind mehr Fakultäten als Plätze vorhanden, werden Bewerber/innen bevorzugt, die aus Bereichen stammen, die bisher den Fortbildungsveranstaltungen eher zurückhaltend gegenüber standen.
- Bei mehr als 6 Personen Überhang wird geprüft, ob es möglich ist, noch einen weiteren Kurs zum selben Thema anzubieten.
- Mit der Zusage zur Teilnahme wird die Anmeldung verbindlich.
Ist eine Teilnahme aus dienstlichen oder privaten Gründen nicht möglich, meldet
die/der Beschäftigte dies direkt zum Zeitpunkt des Eintretens des Ereignisses
dem Dezernat für Organisations- und Personalentwicklung. Auf diese Weise können
andere Interessierte, die auf der Warteliste stehen, den freiwerdenden Platz
wahrnehmen. Bis vier Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die Absage
kostenneutral. Kurzfristigere Abmeldungen müssen durch offizielle Krankmeldung
oder Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Bahnstreik) belegt werden, andernfalls
wird eine Rücktrittsgebühr äquivalent zur Ausfallentschädigung bei
unentschuldigtem Fehlen fällig.
- Sollten Sie verhindert sein, bitten wir Sie, uns dies schnellstmöglich mitzuteilen. Bei unentschuldigtem Fehlen werden wir Ihnen bzw. Ihrem Bereich eine Ausfallentschädigung von 50 €/Tag bzw. 25 € für einen halben Tag und 50 € für eine Coachingsitzung in Rechnung stellen.